Generelle Anmerkungen
- Untersuchung und Diagnose zur Klärung des Behandlungsbedarfs erfolgen durch einen Arzt.
- Kein Anspruch auf freie Arztwahl.
- Sozialämter sind an ärztliche/zahnärztliche Stellungnahmen nicht gebunden.
- Zuzahlungen und Eigenleistungen dürfen von Ärzten und Apotheken nicht verlangt
Krankenhilfe wird nur erbracht:
- bei akuten Erkrankungen
- bei akuten oder chronischen Schmerzzuständen
- bei schweren Erkrankungen, die ohne Behandlung zum Tod führen könnten
Krankenhilfe ohne Einschränkungen
für:
- alle Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung einschließlich Hebammenhilfe mit Vor- und Nachsorge
- alle medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen (Zahnvorsorge, Kinderuntersuchungen, Krebsvorsorge)
- alle empfohlenen Schutzimpfungen
Zahnbehandlung
- Zahnersatz nur aus medizinischen Gründen unaufschiebbar
- Normale Zahnbehandlung (Karies, Entzündungen) nur nach Gewährung
Leistungen zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten
- Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle etc.
- Sprachmittlerdienste, Einzelwohnungen bei posttraumatischen Belastungsstörungen
- Übernahme von Fahrkosten zu Behandlungszentren für Folteropfer
Leistungen zur Gesundheitssicherung
(Gewährung nach Ermessen)
- Dolmetscherkosten für Diagnostik, ärztliche Aufklärung, Psychotherapie
- Leistungen für Pflege Behinderter oder Pflegebedürftiger
- Eingliederungsleistungen für behinderte Kinder
- Psychotherapeutische Behandlung
- Mehrkosten bei besonderem Ernährungsbedarf bei Krankheit oder Schwangerschaft
- Schwangerschaftsverhütung, Vorsorge gegen sexuell übertragbare Krankheiten
- Eventuell bei einem nach geltendem Recht zulässigen Schwangerschaftsabbruch